AGB

1. Prei­se für Schwei­zer Markt
Die Prei­se ver­ste­hen sich EXW Mut­tenz in CHF exkl. MWST. (Mehr­wert­steu­er). Zur Anwen­dung kom­men die zur Zeit des Bestel­lungs­ein­gangs gül­ti­gen Prei­se, vor­be­hal­ten sind Teue­rungs­zu­schlä­ge auf Metalle.

2. Ver­packungs- und Versandkosten
Der Ver­sand sämt­li­cher Arti­kel erfolgt – abhän­gig von Gewicht und Sper­rig­keit – per Post, Paket­dienst, Cami­on, Luft­fracht oder See­fracht jeweils auf Kosten und Gefahr des Emp­fän­gers. Zusatz­ko­sten für Eil­sen­dun­gen oder unge­wöhn­li­che Ver­packun­gen gehen zu Lasten des Emp­fän­gers. Palet­ten, Kisten, Con­tai­ner, Kabel­rol­len wer­den zu Selbst­ko­sten ver­rech­net. Spe­zi­al­ver­schlä­ge, Ein­weg­pa­let­ten und Kar­tons neh­men wir nicht zurück. Ersatz für durch den Trans­port ver­ur­sach­ten Bruch, Beschä­di­gun­gen und Ver­lust wird nicht gelei­stet. All­fäl­li­ge Schä­den sind unver­züg­lich dem betref­fen­den Trans­port­un­ter­neh­men zu melden.

3. Lie­fe­run­gen
Anfer­ti­gun­gen auf­grund von spe­zi­el­len Zeich­nun­gen sowie Zeich­nungs­än­de­run­gen, die von der ange­bo­te­nen Lie­fe­rung abwei­chen, wer­den nach Auf­wand in Rech­nung gestellt. Dies gilt auch für den zusätz­li­chen Pro­jek­tie­rungs­auf­wand. Zusätz­li­che Arbei­ten (wie z.B. Anpas­sun­gen, Son­der­tei­le, Schnit­te, Aus­schnit­te, Aus­klin­kun­gen, usw.), die in der Offer­te nicht auf­ge­führt sind, wer­den sepa­rat nach Auf­wand in Rech­nung gestellt. Der Mehr­auf­wand für nach­träg­li­che Ein­zel­be­stel­lun­gen von speziellen/nachzubearbeitenden Aus­füh­run­gen wird ver­rech­net. Für Spe­zi­al­an­fer­ti­gun­gen benö­tig­te Werk­zeu­ge wer­den nach vor­her abge­ge­be­nen Prei­sen ver­rech­net. Sol­che Werk­zeu­ge blei­ben in unse­rem Eigen­tum. Bei nicht erhal­te­nem Auf­trag behal­ten wir uns vor, die spe­zi­ell her­ge­stell­ten Muster sowie den Pro­dukt­ent­wick­lungs­auf­wand in Rech­nung zu stel­len. Roh­stoff- oder fer­ti­gungs­be­ding­te Abwei­chun­gen inner­halb der zuläs­si­gen Tole­ran­zen behal­ten wir uns vor und die­se stel­len kei­ne Ver­pflich­tung zur Waren­rück­nah­me dar.

4. Rech­nungs- und Zah­lungs­be­din­gun­gen für Schwei­zer Markt
Bestel­lun­gen mit einem Waren­wert unter CHF 100.- wer­den mit einem Mini­mal­be­trag von CHF 100.- in Rech­nung gestellt (exkl. Zuschlä­ge). Bestel­lun­gen unter einem Waren­wert von CHF 100.- wer­den net­to zu Listen­prei­sen fak­tu­riert. Die Rech­nun­gen sind zahl­bar innert 30 Tagen ab Rech­nungs­da­tum rein net­to ohne Abzug. Weder Ter­min­ver­zö­ge­rung noch Qua­li­täts­pro­ble­me bil­den einen Grund zur Zah­lungs­ver­zö­ge­rung oder zu einem Abzug bei der Beglei­chung der Rech­nun­gen. Bei Zah­lungs­ver­zug wird eine Bear­bei­tungs­ge­bühr erho­ben. An uns nicht bekann­te Kun­den oder Kun­den, die in der Ver­gan­gen­heit Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nicht ein­ge­hal­ten haben, erfol­gen die Lie­fe­run­gen gegen Nach­nah­me oder Vor­aus­zah­lung. Wir behal­ten uns vor, Zah­lungs­er­fah­run­gen einem Infor­ma­ti­ons­pool zur Ver­fü­gung zu stellen.

5. Bestel­lungs­aus­füh­rung
Die Annul­lie­rung oder Sistie­rung von Auf­trä­gen durch den Kun­den bedarf unse­rer aus­drück­li­chen schrift­li­chen Zustim­mung und muss inner­halb 7 Tagen nach Avi­sie­rung erfol­gen. Bei Wider­ruf von Auf­trä­gen wer­den all­fäl­li­ge ent­stan­de­ne Kosten ver­rech­net. Auf Abruf bestell­te Waren müs­sen in der fest­ge­setz­ten Abschluss­frist abge­nom­men wer­den. Bei Lie­fe­rung beson­ders anzu­fer­ti­gen­der Spe­zi­al­ar­ti­kel wird eine Mehr- oder Min­der­lie­fe­rung bis zu 10% vorbehalten.

6. Lie­fer­fri­sten und ‑ter­mi­ne
Die von uns ange­ge­be­nen Lie­fer­fri­sten und –ter­mi­ne sind unver­bind­lich, sofern wir sie nicht aus­drück­lich schrift­lich als ver­bind­lich bezeich­nen. Die ange­ge­be­nen Lie­fer­fri­sten und –ter­mi­ne wer­den von uns aber nach Mög­lich­keit ein­ge­hal­ten. Von der Ein­hal­tung zuge­si­cher­ter Lie­fer­fri­sten und ‑ter­mi­ne ent­bin­den: Betriebs­stö­run­gen, Mate­ri­al­man­gel, behörd­li­che Vor­schrif­ten, Mobil­ma­chung sowie ande­re Fäl­le höhe­rer Gewalt. Die Lie­fer­frist beginnt erst an dem Tag zu lau­fen, an wel­chem wir im Besit­ze aller erfor­der­li­chen tech­ni­schen, kon­struk­ti­ven und kom­mer­zi­el­len Anga­ben des Kun­den betref­fend Aus­füh­rung, Abän­de­rung usw. sind. Sämt­li­che Ansprü­che des Kun­den wegen ver­spä­te­ter Lie­fe­rung sind ausgeschlossen.

7. Garan­tie
Für Mate­ri­al- oder Kon­struk­ti­ons­feh­ler an den gelie­fer­ten Arti­keln wird wäh­rend 18 Mona­ten nach Ein­bau der betref­fen­den Pro­duk­te, jedoch läng­stens 24 Mona­te nach erfolg­ter Lie­fe­rung in der Wei­se Garan­tie gelei­stet, dass die von uns als feh­ler­haft aner­kann­ten Pro­duk­te kosten­los ersetzt wer­den. Die­se müs­sen uns unter Bei­fü­gung des Lie­fer­scheins ein­ge­sandt wer­den. Die Garan­tie erlischt, wenn unsach­ge­mä­sse Arbei­ten am Pro­dukt vor­ge­nom­men wer­den. Wenn die Ver­hält­nis­se es nicht gestat­ten, dass die Kor­rek­tur in unse­ren Werk­stät­ten aus­ge­führt wird, beschränkt sich die Garan­tie nur auf den kosten­lo­sen Ersatz des Gerä­tes. Die Kosten einer Nach­bes­se­rung durch Drit­te über­neh­men wir nicht.

8. System-Garan­tie
Die Woertz AG über­nimmt eine System­ga­ran­tie nur für ihre selbst her­ge­stell­ten Pro­duk­te wie Flach­ka­bel, Dosen und Rund­ka­bel mit Stecker.

9. Haf­tung
Ande­re als die in die­sen Lie­fer­be­din­gun­gen aus­drück­lich genann­ten Ansprü­che des Kun­den, gleich­gül­tig aus wel­chem Rechts­grund sie gestellt wer­den, ins­be­son­de­re alle nicht aus­drück­lich genann­ten Ansprü­che auf Scha­den­er­satz, Min­de­rung, Auf­he­bung des Ver­tra­ges oder Rück­tritt vom Ver­trag, sind aus­ge­schlos­sen. Wir über­neh­men nur die Haf­tung im Rah­men der zwin­gen­den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Alle Pro­dukt­da­ten und tech­ni­sche Anga­ben erfol­gen ohne Gewähr, tech­ni­schee Ände­run­gen sind vorbehalten.

10. Eigen­tums­vor­be­halt
Alle gelie­fer­ten Waren blei­ben unser Eigen­tum bis zur voll­stän­di­gen Erfül­lung sämt­li­cher For­de­run­gen betref­fend die­se Waren. Wir behal­ten uns das Recht vor die Ein­tra­gung des Eigen­tums­vor­be­halts in den amt­li­chen Regi­stern gemäss den betref­fen­den Lan­des­ge­set­zen vor zu neh­men. Die Kosten für eine sol­che Ein­tra­gung trägt der Kunde.

11. Retour­sen­dun­gen
Jede Retour­sen­dung bedarf unse­rer vor­gän­gi­gen Zustim­mung und kann inner­halb 12 Mona­te nach Lie­fe­rung erfol­gen. Der Retour­sen­dung ist der Lie­fer­schein bei­zu­le­gen. Bei Retou­ren von Stan­dard-Mate­ri­al, die nicht auf eine Fehl­lie­fe­rung unse­rer­seits zurück­zu­füh­ren sind, erfolgt eine Ver­gü­tung erst ab einem Waren­wert von CHF 100.- und wir bela­sten min­de­stens 25% des Waren­wer­tes für unse­re Umtrie­be. Retou­ren kön­nen aus­schliess­lich in der Ori­gi­nal­ver­packung und unter Bei­la­ge des Lie­fer­schei­nes zurück­ge­nom­men wer­den. Spe­zi­al­aus­füh­run­gen jeg­li­cher Art, sowie Kabel mit Län­gen unter 100 m wer­den nicht zurückgenommen.

12. Rekla­ma­tio­nen
Rekla­ma­tio­nen betref­fend Stück­zahl, Gewicht usw. kön­nen nur innert 7 Tagen nach Emp­fang der Ware berück­sich­tigt wer­den. Bei ver­spä­te­ter Rekla­ma­ti­on gilt die Lie­fe­rung als genehmigt.

13. Export
Die Prei­se ver­ste­hen sich EXW Mut­tenz in CHF oder in EUR exkl. MWST / VAT. Die­se wird nach den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten zum jeweils gül­ti­gen Satz geson­dert berech­net. Für den Export gilt ein Min­dest­fak­tu­ra­wert von EUR 500.-/CHF 500.- oder USD 500.-. Die Lie­fe­run­gen erfol­gen gegen Vor­aus­zah­lung oder gemäss gegen­sei­ti­ger Abspra­che. Die Aus­fuhr von Pro­duk­ten oder Tei­len davon kann auf­grund ihrer Art oder ihres Ver­wen­dungs­zwecks einer Geneh­mi­gungs­pflicht unterliegen.

14. Schutz­rech­te
Unse­re Arti­kel sind im In- und Aus­land weit­ge­hend durch Paten­te geschützt. Ver­let­zun­gen die­ser Schutz­rech­te wer­den verfolgt.

15. Ver­rech­nung
Eine Ver­rech­nung durch den Kun­den ist nur mög­lich, wenn sei­ne For­de­rung rechts­kräf­tig fest­ge­stellt oder von uns schrift­lich aner­kannt wor­den ist.

16. Erfül­lungs­ort und Gerichtsstand
Erfül­lungs­ort für sämt­li­che ver­trag­li­chen Lei­stun­gen ist Mut­tenz und Gerichts­stand ist in allen Fäl­len Arle­s­heim, Schweiz. Wir sind jedoch zusätz­lich berech­tigt, den Kun­den an jedem gesetz­li­chen Gerichts­stand zu verklagen.

17. Rechts­wahl
Sämt­li­che Ver­trä­ge zwi­schen dem Kun­den und uns unter­ste­hen schwei­ze­ri­schem Recht unter Aus­schluss des CISG.

18. Sal­va­to­ri­sche Klausel
Soll­te eine Bestim­mung des Ver­tra­ges zwi­schen uns und dem Kun­den unwirk­sam sein, wird die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen davon nicht berührt. Die Par­tei­en ver­pflich­ten sich, anstel­le der unwirk­sa­men Bestim­mung eine die­ser Bestim­mung mög­lichst nahe­kom­men­de wirk­sa­me Rege­lung zu treffen.